Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil unserer Angebote, Abreden und Verträge über Warenlieferungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen, z. B. die des Käufers, sind für uns unverbindlich, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben und bedürfen zu deren Gültigkeit in jedem Fall unserem schriftlichen Einverständnis.

2. Unsere Angebote sind für uns hinsichtlich der Waren, Warenbeschaffenheit, Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten bis zu unserer schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrages freibleibend.

3. Angebotspreise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, immer zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gelten bis auf Widerruf.

4. Erfüllungsort für sämtliche Verkäufe durch uns ist 21244 Buchholz in der Nordheide. Sofern wir die Besorgung des Versandes für den Käufer übernehmen, schließen wir mit dem jeweiligen Transportunternehmen lediglich einen entsprechenden Vertrag im Namen des Käufers ab. Der Transport der Waren geht zu Lasten uns auf Gefahr des Bestellers.

5. Unsere Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer steht unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren Lieferanten hinsichtlich der betreffenden Waren richtig, vollständig und termingerecht beliefert werden. Bei Lieferverzug hat der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Im Falle von Lieferverzögerungen sind Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen.

6. Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich geltend gemacht werden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln und Schönheitsfehlern jedoch nicht später als acht Tage nach Erhalt der Waren. Bei äußerlich sofort erkennbaren Mängeln oder Falschlieferungen (Teil passt nicht) muss die Rücksendung an uns innerhalb 14 Tagen im freigemachten Paket erfolgen. Spätere Rücksendungen, sowie unfreie Rücksendungen mit Strafporto -oder per Nachnahme- können nicht berücksichtigt werden. 
6.1 Bei Fehlerhaftigkeit von gelieferten Neuteilen, die eine vertragsgemäße Verwendung ausschließen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der unbenutzten beanstandeten Teile entweder den entsprechenden Kaufpreis zurückzuerstatten oder, soweit dies möglich ist, einwandfreie Ware gleicher Art und gleicher Menge nachzuliefern.
6.2 Bei Neuteilen, welche beim jeweiligen Ersthersteller nicht mehr erhältlich sind, und/oder in unserem Angebot als Reproduktion gekennzeichnet wurden, ist als Maßgabe für deren Fehlerhaftigkeit der jeweils angestrebte Standard der entsprechenden Nachfertigungs- oder Kleinserie heranzuziehen.
6.3 Für gebrauchte Ersatzteile oder Alt-Teile schließen wir ausdrücklich jegliche Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz aus. Die Entscheidung des Kunden zum Erwerb von vergleichsweise preisgünstigen Alt-Teilen bedingt die Tatsache, dass Alt-Teile nicht dem entsprechenden Neuteile-Standard entsprechen und nicht oder nur bedingt einsatzfähig sind, bzw. einer Überholung oder Reparatur bedürfen, auch wenn unsererseits nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
6.4 Die Tatsache, dass Alt-Teile nicht in Qualität und Lebensdauer den entsprechenden Neuteilen ebenbürtig, bzw. reparatur- oder überholungsbedürftig sein mögen, berechtigt nicht zu Mängelrügen und den daraus abzuleitenden Ansprüchen uns gegenüber.
6.5 Bei Ersatzteilrücksendungen, die aufgrund von uns anerkannten Mängeln erfolgen, sind wir berechtigt, einen dem Kunden zurück zu gewährenden Betrag entsprechend dem bereits eingetretenen Verschleiß der Ware, z. B. durch Einbau, Betrieb oder Lagerung, zu mindern.
6.6 Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
6.7 Bei eventuellen Lieferverzögerungen, Falschlieferungen, Missverständnissen, Mängelrügen, etc. haften wir nicht für die hieraus uns gegenüber geltend gemachten Kosten, wie z. B. für Ein- und Ausbau, Überholung, Versand und Zukauf von Ersatzteilen, Abschleppen, Bergen, Lagern oder Werkstattaufenthalt des Kfz., Gutachter- und TÜV-Bemühungen sowie Aufwendungen für Reisen, Übernachtungen, Telefon, Bewirtung, Verdienstausfall, Fahrzeugnutzungsausfall, Mietwagen etc..

7. Wir gewähren dem privaten Verbraucher auf von uns gelieferte Ersatzteile ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Zeit hat der private Verbraucher Gelegenheit, die Ware wie in einem Ladengeschäft zu prüfen und ggf. auch ohne Angabe von Gründen an uns zurück zu geben. Voraussetzung für die Erstattung des Warenwertes in voller Höhe ist, dass die Prüfung der Ware nicht über das Maß hinaus geht, wie es in einem Ladengeschäft üblich wäre, sich die Ware noch im Auslieferungszustand befindet und portofrei an uns zurück gesandt wird. Die Rücknahme von Waren, die aufgrund von Gebrauch, Einbau oder Umverarbeitung (z.B. Beschichten, Lackieren usw.) nicht mehr im Auslieferungszustand sind, ist nicht möglich.
7.1 Ausnahmen hiervon bilden Verträge mit Gewerbetreibenden oder deren Vertretern. Ein Rückgaberecht für Gewerbetreibende ist nicht vorgesehen.

7.2 Warenlieferungen, die Sonderanfertigungen oder im Auftrag des Bestellers außerordentlich beschaffte Ersatzteile enthalten, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
7.3 Für Warenlieferungen, die dem Kunden nach Ziffer 8.5 zur Ansicht überlassen wurden, gilt der jeweils vereinbarte Rücksendetermin.
7.4 Rücksendungen von gelieferten Waren werden von uns nur angenommen, soweit diese für uns porto- und versandkostenfrei erfolgen. Nicht angenommen werden Rücksendungen, die per Nachnahme oder unfrei zugestellt werden.
7.5 Bei Rückgabe einzelner Ersatzteile aus Lieferungen, für die wie einen günstigen Komplettpreis (z. B. Lieferungen mehrerer Positionen) gewährt haben, erstatten wir nicht den Listenpreis, sondern den tatsächlichen bezahlten, anteilig aus dem Paketpreis zu errechnenden Betrag des zurückgegebenen Ersatzteils.
7.6 Auf fabrikneue Ersatzteile gewähren wir 2 Jahre Gewährleistung ab Kaufdatum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nachweis über den richtigen Einbau in einem anerkannten KFZ-Meisterbetrieb geführt werden kann.
7.7 Auf Werkstattleistungen, wie z.B. Reparaturen und Überholungen gebrauchter Teile von Kunden, die wir durch Fremdfirmen durchführen lassen, gewähren wir 1 Jahr Gewährleistung ab Kaufdatum auf die ausgeführte Arbeit, sofern der Nachweis über den richtigen Einbau in einem anerkannten KFZ-Meisterbetrieb geführt werden kann. Die Gewährleistung bezieht sich auf die in Anspruch genommene ausgeführte Arbeit, nicht auf das vom Kunden angelieferte und nach der Überholung wieder an den Kunden zurück gegebene Gebrauchtteil selbst. Eingegangene Altteilsendungen werden beim Eingang an uns, sowie beim Ausgang an den Kunden fotografisch dokumentiert.    
7.8 Die jeweiligen o.g. Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Kauf, bzw. mit der Auslieferung an den Kunden und erlöschen 24, bzw. 12 Monate nach dem Kauf, bzw. nach Lieferung.
7.9 Für Schäden, die durch falschen Einbau, falschen Betrieb, fehlende Wartung, fehlende Kontrolle oder fehlende Betriebs- und Schmierstoffe zwangsläufig entstehen, übernehmen wir keine Haftung und schliessen jegliche Gewährleistung hierfür aus.

7.10. Für Beschädigungen an der Ware, die des öfteren beim Auspacken der Ware durch den Kunden (z.B. Öffnen der Verpackung mit einem langen Messer) entstehen, übernehmen wir keine Haftung und leisten keinen kostenlosen Ersatz.

8. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, die erforderlichen Auslagen zur Anmahnung der Beträge mit einer Kostenpauschale in Rechnung zu stellen.
8.1 Der Käufer kann uns gegenüber nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir Zahlungen verlangen.
8.3 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ungedeckten Schecks oder Lastschriftrückgaben sind wir berechtigt sämtliche offenstehenden Rechnungsbeträge – auch gestundete – sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.4 Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Verzug oder tritt eine außerordentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, selbst wenn diese durch Weiterverkauf o. Ä. mittlerweile im Besitz Dritter sein sollte.
8.5 Warensendungen, die dem Kunden ausdrücklich lediglich für einen bestimmten Zeitraum zur Ansicht überlassen wurden, sind keine Verkäufe im Sinne von Kaufverträgen mit uns. Bis zum eventuellen Zustandekommen eines Kaufvertrages, zu dessen Gültigkeit es der Zustimmung beider Vertragspartner bedarf, ist das zugesandte Angebot beidseitig freibleibend und unverbindlich. Es gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 10, 10.1, 10.2, 10.3 und 10.4.
8.6 Wird mit dem Käufer die Inzahlungnahme eines Altteils vereinbart und hierauf ein Nachlass auf den jeweiligen Neuteilpreis gewährt, ist uns das Altteil innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt unserer Lieferung frachtfrei anzuliefern. Für den Fall, dass die in Aussicht gestellten Altteile nicht vereinbarungsgemäß eingehen, sind wir berechtigt, den gewährten Nachlass, bzw. die Differenz zum regulären Neuteilpreis in Rechnung zu stellen.

9. Bei Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Käufer zu verantworten hat, sind wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zzgl. der gesetzlichen Mwst. als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen. Das selbe gilt, wenn der Käufer mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktritt und ohne diese Zustimmung auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung hätte in Anspruch genommen werden können.

10. Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung aus uneigentlichem oder echtem Kontokorrent behalten wir uns das Eigentum aus allen von uns gelieferten Produkten vor.
10.1 Verarbeitung und Umbildung unserer Vorbehaltsware werden vom Käufer für uns durchgeführt. Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen Waren verbunden, wo erwerben wir das Miteigentum gem. 947 BGB im Verhältnis des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der Verbindung entstandenen Sache. Für den Fall, dass unser Eigentum durch o.g. Verbindung erlischt, überträgt uns der Käufer bereits hiermit sein gem. 947 Abs. 2 BGB entstehendes Eigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der Verbindung entstehenden neuen Sache. Wir nehmen die Eigentumsübertragung hiermit ausdrücklich an.
10.2 Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware sowie die nach Vereinbarung in unserem Eigentum/Miteigentum stehende Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Die ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsenen Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen tritt der Käufer bereits hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von der jeweiligen Weiterveräußerung erfassten unverarbeiteten oder verarbeiteten, unverbundenen oder verbundenen Vorbehaltsware an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit ausdrücklich an. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, eine in unserem Eigentum/Miteigentum stehende Ware gegen Unfall, Diebstahl, Feuer usw. angemessen zu versichern. Diesbezügliche Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer tritt der Käufer bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.
10.4 Für Warensendungen, die dem Kunden lediglich nach Ziffer 8.5 zur Ansicht überlassen wurden, haben unsere Eigentumsvorbehalte Gültigkeit.

11. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verkaufsverträgen mit uns ist 21244 Buchholz in der Nordheide.
11.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Güter findet keine Anwendung.

12. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen oder der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.