HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR INZAHLUNGNAHME VON ALTTEILEN: In welchem Fall gelten die reduzierten Neupreise ? Die reduzierten Neuteilpreise gelten bei vorherigem Eingang -der selben- Altteile, die wir Ihnen als Neuteil liefern sollen. Andere Teile können wir nicht in Zahlung nehmen. Auf welchen Altteil-Zustand bezieht der Inzahlungnahmepreis ? Unsere Rücknahmeangebote beziehen sich auf Altteile,die durch normale Benutzung übliche typische Alters- & Verschleißerscheinungen erlitten haben und deshalb unan- sehnlich oder in der Funktion eingeschränkt sind. Nehmen Sie auch zerstörte Altteile zurück ? Altteile, die durch Unfall, gewaltsamen Ausbau oder bei Reparaturversuchen zerstört, zerbeult oder zerbrochen wurden, können leider -nicht- in Zahlung genommen werden. Kann man die Altteile auch später schicken ? Die Möglichkeit einer späteren Inzahlungnahme - nach dem Kauf - bieten wir nicht an. Werden die zurück gegebenen Altteile anschließend bei Ihnen wieder aufgearbeitet ? Eingesandte Altteile werden nicht aufgearbeitet.Wir verkaufen ausschließlich Neuteile. Ausnahmen sind AT-Teile, wie z.B. Einspritzpumpen, Tachometer, Lenkgetriebe usw. Sind die Altteile zu verkaufen, gibt es eine Gebrauchtteil-Liste ? Weil der Verkauf von Gebrauchtteilen immer zu Kundenunzufriedenheit und unnötigen Reklamationen führt, sind Bestände aus unserem Gebrauchtlager -nicht- zu verkaufen. Kaufen Sie auch Altteile an ? Wir bieten die Altteil-Rücknahme ausschließlich beim Kauf von neuen Ersatzteilen an. Zurück zu den Infos zur Altteil-Rücknahme Zurück zur Startseite | ||||||||