Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Unsere Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil unserer Angebote,
Abreden und Verträge über Warenlieferungen. Hiervon abweichende
Geschäftsbedingungen, z. B. die des Käufers, sind für uns unverbindlich, selbst
wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben und bedürfen zu deren
Gültigkeit in jedem Fall unserem schriftlichen Einverständnis.
2. Unsere Angebote sind für uns hinsichtlich der Waren,
Warenbeschaffenheit, Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten bis
zu unserer schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrages freibleibend.
3. Angebotspreise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, immer
zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gelten bis auf Widerruf.
4. Erfüllungsort für sämtliche Verkäufe durch uns ist 21244 Buchholz in
der Nordheide. Sofern wir die Besorgung des Versandes für den Käufer
übernehmen, schließen wir mit dem jeweiligen Transportunternehmen lediglich
einen entsprechenden Vertrag im Namen des Käufers ab. Der Transport der Waren geht
zu Lasten uns auf Gefahr des Bestellers.
5. Unsere Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer steht unter dem
Vorbehalt, dass wir von unseren Lieferanten hinsichtlich der betreffenden Waren
richtig, vollständig und termingerecht beliefert werden. Bei Lieferverzug hat
der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs
Wochen zu setzen. Im Falle von Lieferverzögerungen sind Schadensersatzansprüche
des Käufers gegen uns ausgeschlossen.
6. Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb der gesetzlichen Frist
schriftlich geltend gemacht werden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln und
Schönheitsfehlern jedoch nicht später als acht Tage nach Erhalt der Waren. Bei
äußerlich sofort erkennbaren Mängeln oder Falschlieferungen (Teil passt nicht) muss
die Rücksendung an uns innerhalb 14 Tagen im freigemachten Paket erfolgen.
Spätere Rücksendungen, sowie unfreie Rücksendungen mit Strafporto -oder per Nachnahme-
können nicht berücksichtigt werden.
6.1 Bei Fehlerhaftigkeit von gelieferten Neuteilen, die eine
vertragsgemäße Verwendung ausschließen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gegen
Rückgabe der unbenutzten beanstandeten Teile entweder den entsprechenden
Kaufpreis zurückzuerstatten oder, soweit dies möglich ist, einwandfreie Ware
gleicher Art und gleicher Menge nachzuliefern.
6.2 Bei Neuteilen, welche beim jeweiligen Ersthersteller nicht mehr
erhältlich sind, und/oder in unserem Angebot als Reproduktion gekennzeichnet
wurden, ist als Maßgabe für deren Fehlerhaftigkeit der jeweils angestrebte
Standard der entsprechenden Nachfertigungs- oder Kleinserie heranzuziehen.
6.3 Für gebrauchte Ersatzteile oder Alt-Teile schließen wir ausdrücklich
jegliche Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz aus. Die Entscheidung des
Kunden zum Erwerb von vergleichsweise preisgünstigen Alt-Teilen bedingt die
Tatsache, dass Alt-Teile nicht dem entsprechenden Neuteile-Standard entsprechen
und nicht oder nur bedingt einsatzfähig sind, bzw. einer Überholung oder
Reparatur bedürfen, auch wenn unsererseits nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde.
6.4 Die Tatsache, dass Alt-Teile nicht in Qualität und Lebensdauer den
entsprechenden Neuteilen ebenbürtig, bzw. reparatur- oder überholungsbedürftig
sein mögen, berechtigt nicht zu Mängelrügen und den daraus abzuleitenden
Ansprüchen uns gegenüber.
6.5 Bei Ersatzteilrücksendungen, die aufgrund von uns anerkannten Mängeln
erfolgen, sind wir berechtigt, einen dem Kunden zurück zu gewährenden Betrag
entsprechend dem bereits eingetretenen Verschleiß der Ware, z. B. durch Einbau,
Betrieb oder Lagerung, zu mindern.
6.6 Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich
welcher Art, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und
aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
6.7 Bei eventuellen Lieferverzögerungen, Falschlieferungen, Missverständnissen,
Mängelrügen, etc. haften wir nicht für die hieraus uns gegenüber geltend
gemachten Kosten, wie z. B. für Ein- und Ausbau, Überholung, Versand und Zukauf
von Ersatzteilen, Abschleppen, Bergen, Lagern oder Werkstattaufenthalt des
Kfz., Gutachter- und TÜV-Bemühungen sowie Aufwendungen für Reisen,
Übernachtungen, Telefon, Bewirtung, Verdienstausfall, Fahrzeugnutzungsausfall,
Mietwagen etc..
7. Wir gewähren dem privaten Verbraucher auf von uns gelieferte
Ersatzteile ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware.
Innerhalb dieser Zeit hat der private Verbraucher Gelegenheit, die Ware wie in
einem Ladengeschäft zu prüfen und ggf. auch ohne Angabe von Gründen an uns
zurück zu geben. Voraussetzung für die Erstattung des Warenwertes in voller
Höhe ist, dass die Prüfung der Ware nicht über das Maß hinaus geht, wie es in
einem Ladengeschäft üblich wäre, sich die Ware noch im Auslieferungszustand
befindet und portofrei an uns zurück gesandt wird. Die Rücknahme von Waren, die
aufgrund von Gebrauch, Einbau oder Umverarbeitung
(z.B. Beschichten, Lackieren usw.) nicht mehr im Auslieferungszustand sind, ist
nicht möglich.
7.1 Ausnahmen hiervon bilden Verträge mit Gewerbetreibenden oder deren
Vertretern. Ein Rückgaberecht für Gewerbetreibende ist nicht vorgesehen.
7.2 Warenlieferungen, die
Sonderanfertigungen oder im Auftrag des Bestellers außerordentlich beschaffte
Ersatzteile enthalten, sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
7.3 Für Warenlieferungen, die dem Kunden nach Ziffer 8.5 zur Ansicht
überlassen wurden, gilt der jeweils vereinbarte Rücksendetermin.
7.4 Rücksendungen von gelieferten Waren werden von uns nur angenommen,
soweit diese für uns porto- und versandkostenfrei erfolgen. Nicht angenommen
werden Rücksendungen, die per Nachnahme oder unfrei zugestellt werden.
7.5 Bei Rückgabe einzelner Ersatzteile aus Lieferungen, für die wie
einen günstigen Komplettpreis (z. B. Lieferungen mehrerer Positionen) gewährt
haben, erstatten wir nicht den Listenpreis, sondern den tatsächlichen
bezahlten, anteilig aus dem Paketpreis zu errechnenden Betrag des
zurückgegebenen Ersatzteils.
7.6 Auf fabrikneue Ersatzteile gewähren wir 2 Jahre Gewährleistung ab
Kaufdatum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nachweis über den
richtigen Einbau in einem anerkannten KFZ-Meisterbetrieb
geführt werden kann.
7.7 Auf Werkstattleistungen, wie z.B. Reparaturen und Überholungen
gebrauchter Teile von Kunden, die wir durch Fremdfirmen durchführen lassen,
gewähren wir 1 Jahr Gewährleistung ab Kaufdatum auf die ausgeführte Arbeit,
sofern der Nachweis über den richtigen Einbau in einem anerkannten KFZ-Meisterbetrieb geführt werden kann. Die Gewährleistung
bezieht sich auf die in Anspruch genommene ausgeführte Arbeit, nicht auf das
vom Kunden angelieferte und nach der Überholung wieder an den Kunden zurück
gegebene Gebrauchtteil selbst. Eingegangene Altteilsendungen werden beim
Eingang an uns, sowie beim Ausgang an den Kunden fotografisch dokumentiert.
7.8 Die jeweiligen o.g. Gewährleistungsfristen
beginnen mit dem Kauf, bzw. mit der Auslieferung an den Kunden und erlöschen
24, bzw. 12 Monate nach dem Kauf, bzw. nach Lieferung.
7.9 Für Schäden, die durch falschen Einbau, falschen Betrieb, fehlende
Wartung, fehlende Kontrolle oder fehlende Betriebs- und Schmierstoffe
zwangsläufig entstehen, übernehmen wir keine Haftung und schliessen
jegliche Gewährleistung hierfür aus.
7.10. Für Beschädigungen an der Ware,
die des öfteren beim
Auspacken der Ware durch den Kunden (z.B. Öffnen der Verpackung mit einem
langen Messer) entstehen, übernehmen wir keine Haftung und leisten keinen
kostenlosen Ersatz.
8. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb 10
Tagen nach Erhalt der Ware. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, die
erforderlichen Auslagen zur Anmahnung der Beträge mit einer Kostenpauschale in
Rechnung zu stellen.
8.1 Der Käufer kann uns gegenüber nur mit solchen Gegenforderungen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, aufgrund dessen wir
Zahlungen verlangen.
8.3 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ungedeckten Schecks oder
Lastschriftrückgaben sind wir berechtigt sämtliche offenstehenden
Rechnungsbeträge – auch gestundete – sofort fällig zu stellen und gegen
Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel
Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.4 Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen im Verzug oder tritt eine
außerordentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Ware
zu verlangen, selbst wenn diese durch Weiterverkauf o. Ä. mittlerweile im
Besitz Dritter sein sollte.
8.5 Warensendungen, die dem Kunden ausdrücklich lediglich für einen
bestimmten Zeitraum zur Ansicht überlassen wurden, sind keine Verkäufe im Sinne
von Kaufverträgen mit uns. Bis zum eventuellen Zustandekommen eines
Kaufvertrages, zu dessen Gültigkeit es der Zustimmung beider Vertragspartner
bedarf, ist das zugesandte Angebot beidseitig freibleibend und unverbindlich.
Es gilt der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 10, 10.1, 10.2, 10.3 und 10.4.
8.6 Wird mit dem Käufer die Inzahlungnahme eines Altteils vereinbart und
hierauf ein Nachlass auf den jeweiligen Neuteilpreis gewährt, ist uns das
Altteil innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt
unserer Lieferung frachtfrei anzuliefern. Für den Fall, dass die in Aussicht
gestellten Altteile nicht vereinbarungsgemäß eingehen, sind wir berechtigt, den
gewährten Nachlass, bzw. die Differenz zum regulären Neuteilpreis in Rechnung
zu stellen.
9. Bei Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Käufer zu
verantworten hat, sind wir berechtigt, 25% des Rechnungsbetrages zzgl. der
gesetzlichen Mwst. als entgangenen Gewinn geltend zu
machen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche wird dadurch
nicht ausgeschlossen. Das selbe gilt, wenn der Käufer
mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktritt und ohne diese Zustimmung auf
Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung hätte in Anspruch genommen
werden können.
10. Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, insbesondere auch der
jeweiligen Saldoforderung aus uneigentlichem oder echtem Kontokorrent behalten
wir uns das Eigentum aus allen von uns gelieferten Produkten vor.
10.1 Verarbeitung und Umbildung unserer Vorbehaltsware werden vom Käufer
für uns durchgeführt. Wird unsere Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen Waren
verbunden, wo erwerben wir das Miteigentum gem. 947 BGB im Verhältnis des
Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der
Verbindung entstandenen Sache. Für den Fall, dass unser Eigentum durch o.g. Verbindung erlischt, überträgt uns der Käufer bereits
hiermit sein gem. 947 Abs. 2 BGB entstehendes Eigentum im Verhältnis des
Rechnungswertes der verwendeten Vorbehaltsware zum Verkehrswert der aus der
Verbindung entstehenden neuen Sache. Wir nehmen die Eigentumsübertragung
hiermit ausdrücklich an.
10.2 Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware sowie die nach Vereinbarung
in unserem Eigentum/Miteigentum stehende Ware weder verpfänden, noch zur
Sicherheit übereignen. Die ihm aus einer Weiterveräußerung erwachsenen
Kaufpreis-, Werklohn- oder sonstigen Forderungen tritt der Käufer bereits
hiermit in Höhe des Rechnungswertes der von der jeweiligen Weiterveräußerung
erfassten unverarbeiteten oder verarbeiteten, unverbundenen oder verbundenen
Vorbehaltsware an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit ausdrücklich an.
Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist
er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen.
10.3 Der Käufer ist verpflichtet, eine in unserem Eigentum/Miteigentum
stehende Ware gegen Unfall, Diebstahl, Feuer usw. angemessen zu versichern.
Diesbezügliche Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer tritt der Käufer
bereits hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.
10.4 Für Warensendungen, die dem Kunden lediglich nach Ziffer 8.5 zur
Ansicht überlassen wurden, haben unsere Eigentumsvorbehalte Gültigkeit.
11. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verkaufsverträgen mit
uns ist 21244 Buchholz in der Nordheide.
11.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche Gesetz über den
internationalen Kauf beweglicher Güter findet keine Anwendung.
12. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
oder der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch
diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.